Schulaufnahme
Schüleraufnahme Klasse 5 – Schuljahr 2026/27
Unmittelbar nach den Winterferien beginnt wieder das Aufnahmeverfahren für die neuen
5. Klassen (Schuljahr 2026/27) an weiterführenden Schulen.
Auch wenn in den letzten Jahren alle Anmeldungswünsche berücksichtigt werden konnten, ist es möglich, dass wir bei Überschreitung der Kapazitätsgrenze eine Auswahl treffen müssen. Nach folgenden Regeln werden Schüler an unserer Schule aufgenommen:
Auswahlkriterien
- Kinder, deren Hauptwohnsitz im Gebiet der Stadt Radeburg (Schulträger) inklusive aller Ortsteile liegt
- Kinder, deren Geschwisterkind bereits Schüler/Schülerin unserer Schule ist und dies auch im kommenden Schuljahr sein wird
- Losverfahren
Auswahlverfahren
Die Schüler werden in der Reihenfolge der aufgeführten Auswahlkriterien aufgenommen. Wird die Zahl der freien Plätze in einem Kriterium überschritten, werden die Plätze für dieses Kriterium per Losentscheid (Zufallsprinzip) vergeben. Alle Schüler dieses Kriteriums nehmen grundsätzlich gleichberechtigt am Losverfahren teil. Es werden die freien Plätze zugelost.
Vor Beginn des Kriterien bezogenen Aufnahmeverfahrens wird geprüft, für welche Kinder eine Ablehnung eine unzumutbare Härte bedeuten würde. Diese Kinder nehmen nicht am Aufnahmeverfahren teil, sondern werden vorab aufgenommen. Die Entscheidung über das Vorliegen einer besonderen Härtesituation wird einzelfallbezogen getroffen.
Hinweise zur Aufnahme
Der Bescheid über die Aufnahme oder Nichtaufnahme an der Oberschule „Heinrich Zille“ geht den Eltern per Post am 22.05.2026 zu. Bei Nichtaufnahme erhalten die Eltern einen Bescheid von der Schule, an der ihr Kind aufgenommen wurde.
Anmeldetermine für das Schuljahr 2026/27 Klassen 5
Die Anmeldung erfolgt jeweils im Sekretariat unserer Schule am
Montag, 23.02.2026 von 8:00 – 16:00 Uhr
Dienstag, 24.02.2026 von 8:00 – 16:00 Uhr
Mittwoch, 25.02.2026 von 8:00 – 14:00 Uhr
Donnerstag, 26.02.2026 von 8:00 – 14:00 Uhr
Zur Anmeldung sind folgende Unterlagen mitzubringen
- das Original der Bildungsempfehlung Klasse 4 (in Ausnahmefällen die Dokumentation der besonderen Bildungsberatung – als Original)
- die Originale und Kopien des letzten Jahreszeugnisses und der zuletzt erstellten Halbjahresinformation der zuvor besuchten Schule
- das Original und eine Kopie der Geburtsurkunde oder ein entsprechender Identitätsnachweis
- den ausgefüllte Aufnahmeantrag, unterzeichnet von beiden Sorgeberechtigten – als Original
- ggf. Nachweis zum alleinigen Sorgerecht – als Kopie
- ggf. medizinisches oder psychologisches Gutachten/Attest, Schwerbehinderten- ausweis, Bescheid über Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs, förderpädagogisches Gutachten sowie den letzten Entwicklungsbericht oder Förderplan – als Kopie
- ggf.ErklärungzurZweit-oderMehrsprachigkeit,fallsdieHerkunftssprachenichtbzw. nicht ausschließlich Deutsch ist
Geben Sie bitte auf dem Aufnahmeantrag einen Zweitwunsch und einen Drittwunsch an.
Den Aufnahmeantrag können Sie auch unter
https://www.schule.sachsen.de/622.htm?id=1119
auf der Seite des Freistaates Sachsen im Formularservice abrufen.
Aufnahme von Schülern in anderen Jahrgängen
In Einzelfällen werden im Schuljahr z.B. durch Umzug Plätze frei oder einzelne Klassen haben ihre Schülerobergrenze noch nicht erreicht. Diese Plätze werden an den nächsten um Aufnahme ersuchenden Schüler vergeben. Wartelisten werden nicht geführt. Melden sich mehrere Schüler gleichzeitig an, gelten die Kriterien wie oben. Wenn Sie wissen wollen, ob eine Aufnahme Ihres Kindes möglich ist, senden Sie eine e-Mail an Schulleiter Michael Ufert ().
Anmeldung ukrainischer Kinder und Jugendlicher
Für die Anmeldung ukrainischer Kinder und Jugendlicher an sächsischen Schulen
wurde seitens des Landesamtes für Schule und Bildung ein Onlineanmeldeportal eingerichtet.
Das Portal wird ab dem 25.03.2022, um 8:00 Uhr, unter folgendem Link zu erreichen
sein: https://www.schulportal.sachsen.de/ukraine